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Wohnsitz ummelden: Unterlagen, Fristen und weitere Informationen rund um die Ummeldung des Wohnsitzes

Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollten um die Meldepflicht wissen und einen Wohnsitzwechsel daher stets den zuständigen Behörden mitteilen. Wenn Sie innerhalb der Kommune umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz ummelden. Ziehen Sie dahingegen in eine andere Stadt in Deutschland, müssen Sie sich dort anmelden, eine Abmeldung am alten Wohnort ist in diesem Fall nicht angezeigt. Lediglich diejenigen, die ihren Wohnsitz aufgeben und keinen neuen Wohnsitz in Deutschland begründen, müssen sich abmelden.

Das kann zunächst komplex wirken, aber Sie sollten sich nicht vom deutschen Meldewesen beunruhigen lassen. Grundsätzlich ist es nicht so kompliziert, wie es zunächst den Anschein hat. Außerdem ist alles genau geregelt, sodass keine Fragen offenbleiben. Wir von umziehen.info wissen, dass die Bürokratie im Umzugsstress dennoch sehr belastend sein kann. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Ummeldung des Wohnsitzes, sodass Sie bestens gewappnet sind.

Darum handelt es sich bei der Wohnsitz-Ummeldung

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist ein bürokratischer Akt, zu dem Sie als Bürgerin beziehungsweise Bürger hierzulande verpflichtet sind. Das Meldewesen kennt Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen, weshalb es mitunter einer Abgrenzung bedarf. Es stellt sich schließlich die Frage, ob man seinen Wohnsitz anmelden oder ummelden muss, wenn man umzieht. Eine Anmeldung ist stets am neuen Wohnort erforderlich. Wer jedoch seinem Wohnort treu bleibt und lediglich innerhalb der Kommune umzieht, muss sich lediglich beim örtlichen Einwohnermeldeamt ummelden.

Diese Fristen sollten bei der Ummeldung des Wohnsitzes beachtet werden

In Anbetracht der Tatsache, dass im Falle einer Wohnsitz-Ummeldung lediglich ein Umzug innerhalb der Kommune vorliegt, kann den Eindruck erwecken, die Fristen seien nicht so streng. Dem ist aber nicht so. Ebenso wie im Falle einer Anmeldung des Wohnsitzes muss auch die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen.

So ist die Wohnsitz-Ummeldung gesetzlich geregelt

Wenn es um die rechtliche Regelung des deutschen Meldewesens geht, ist das Bundesmeldegesetz, kurz BMG, das Maß aller Dinge. Hier ist vor allem § 17 BMG anzuführen, der sich der Anmeldung und Abmeldung widmet. Die Ummeldung wird zwar nicht ausdrücklich genannt, hat aber nach den Regeln der Wohnsitz-Anmeldung zu erfolgen. So ergibt sich aus § 17 Absatz 1 BMG die zweiwöchige Frist.

Hier können Sie Ihren Wohnsitz ummelden

Sie möchten Ihren Wohnsitz ummelden und so Ihrer entsprechenden Meldepflicht nachkommen? Dann sollten Sie wissen, wohin Sie sich wenden müssen. Grundsätzlich ist das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt zuständig. In vielen Fällen können Meldeangelegenheiten aber im Bürgerbüro, Bürgeramt, Bezirksamt oder beim Bürgerservice erledigt werden. All diejenigen, die umziehen, sollten sich rechtzeitig im Rathaus erkundigen, wo die Wohnsitz-Ummeldung in der Kommune zu erfolgen hat.

Weitere Formalitäten im Zuge einer Wohnsitz-Ummeldung

Wenn Sie innerhalb der Stadt beziehungsweise Kommune umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Damit allein ist es allerdings noch nicht getan, denn im Rahmen des Umzugs stehen weitere Formalitäten an. In erster Linie geht es darum, die Adressänderung mitzuteilen. Insbesondere die folgenden Stellen sind hier zu nennen:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Vereine
  • Telefonanbieter
  • Finanzamt
  • GEZ
  • Energieversorger
  • Arbeitgeber
  • gegebenenfalls Schule und Kindergarten
  • gegebenenfalls Arbeitsamt

In den meisten Fällen ist es ratsam, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen. Dieser ist zwar kostenpflichtig, sorgt aber dafür, dass Post an der neuen Adresse zugestellt wird, obwohl sie noch alt adressiert war.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz ummelden möchten

Ein Umzug innerhalb der Kommune ist weniger aufwendig als ein Umzug in einen weiter entfernten Ort oder sogar das Ausland. Die Ummeldung des Wohnsitzes muss dennoch nach den allgemeinen Regeln erfolgen. Aus diesem Grund sind die folgenden Unterlagen zwingend vorzulegen:

  • Personalausweise oder Reisepässe aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • etwaige Vollmachten

5 Tipps rund um die Ummeldung des Wohnsitzes

Während eines Umzugs kann man leicht den Überblick verlieren und in Stress geraten. Dass die Formalitäten dennoch zu erledigen sind, sollte man sich stets vor Augen führen. Speziell für die Ummeldung des Wohnsitzes gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps, die den Behördengang etwas erleichtern können:

  • Vereinbaren Sie möglichst vorab einen Termin im Bürgerbüro oder beim Einwohnermeldeamt!
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Hand haben!
  • Kümmern Sie sich frühzeitig um die Wohnungsgeberbescheinigung des neuen Vermieters!
  • Bedenken Sie, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht im Voraus ummelden können!
  • Melden Sie die ganze Familie um, indem Sie sich gegebenenfalls Vollmachten ausstellen lassen und zudem alle Personalausweise oder Reisepässe mitnehmen!

Wie muss man seinen Wohnsitz ummelden?

Um den Wohnsitz umzumelden, muss man beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der neuen Stadt oder Gemeinde erscheinen. Dort füllt man ein Formular zur Ummeldung aus und gibt die erforderlichen Unterlagen ab. Die Ummeldung kann oft auch online oder per Post erfolgen, je nach den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde.

Wann muss die Wohnsitz-Ummeldung erfolgen?

Die Wohnsitz-Ummeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde kann die Ummeldung ebenfalls innerhalb dieser Frist erfolgen.

Welche Unterlagen sind für die Ummeldung des Wohnsitzes erforderlich?

Für die Ummeldung des Wohnsitzes benötigt man in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine Meldebestätigung des alten Vermieters oder eine Wohnungsgeberbestätigung und gegebenenfalls eine Kopie des Mietvertrags der neuen Wohnung. Bei Umzügen ins Ausland wird zusätzlich eine Abmeldebescheinigung des alten Wohnsitzes verlangt.

Wo kann man den Wohnsitz ummelden?

Die Ummeldung des Wohnsitzes erfolgt beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der neuen Stadt oder Gemeinde. In vielen Städten und Gemeinden ist auch eine Ummeldung online oder per Post möglich.

Was passiert, wenn man sich zu spät ummeldet?

Wenn man sich zu spät ummeldet, kann eine Geldbuße verhängt werden, da die Ummeldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgen muss. Es können zudem Probleme bei der Anmeldung von weiteren Dienstleistern wie Strom, Wasser oder Internet auftreten, da der Wohnsitz nicht korrekt erfasst ist.