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Umzugsmitteilung – Wissenswertes rund um die Umzugsmitteilung der Deutschen Post

Die Deutsche Post ist auch nach der Privatisierung nach wie vor eine wichtige Institution in Deutschland. Ein großer Teil aller Postsendungen wird über die Deutsche Post verschickt. Menschen, die gerade umgezogen sind oder sich noch mitten im Umzugsstress befinden, sollten wissen, dass die Post einige interessante Services für sie bereithält. Hier ist vor allem der Nachsendeauftrag der Post zu nennen, der dafür sorgt, dass die an die alte Adresse gerichtete Post an der neuen Adresse zugestellt wird. Optional kann im Zuge dessen auch die Umzugsmitteilung gebucht werden. Hier erfahren Sie mehr dazu und können sich so die Erleichterung verschaffen, die Sie im Umzugsstress brauchen.

Darum handelt es sich bei der Umzugsmitteilung

Wer sich mit dem Nachsendeauftrag der Post beschäftigt, stößt unter den Zusatzoptionen auf die Umzugsmitteilung. Dabei handelt es sich um einen optionalen Zusatzservice, der von Privatpersonen in Anspruch genommen wird. Im Zuge dessen wird die Adressänderung des Kunden in die Umzugsdatei der Post aufgenommen. Zahlreiche Unternehmen sind diesbezüglich Kooperationspartner der Deutschen Post und können ihre Kundendaten mit den Daten der Umzugsdatei abgleichen. Auf diese Art und Weise können Vertrags- und Kommunikationspartner die Adressänderung automatisch übernehmen.

Das sind die Vorteile der Umzugsmitteilung der Post

Unabhängig davon, ob Sie sich nur für die Umzugsmitteilung entscheiden oder einen Nachsendeauftrag mit Umzugsmitteilung abschließen, kommen Sie in den Genuss einiger Vorteile. Die Beliebtheit dieses Services lässt sich vor allem folgendermaßen erklären:

  • kostenlos
  • bequem
  • sicher
  • schnell

So teilen Sie Ihre Adressänderung selbständig mit

Die Umzugsmitteilung der Post hat ohne Frage einige Vorteile zu bieten, kann eine eigenständige Adressänderung bei verschiedenen Stellen aber nicht vollends ersetzen. Folglich sollte man auch selbst eine Umzugsmitteilung verfassen und an die betreffenden Stellen verschicken, sofern keine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

Online finden sich diverse Vorlagen für eine solche Umzugsmitteilung. Nach wenigen Anpassungen ist die Adressänderung somit versandbereit. Wichtig ist, dass alle Personen genannt werden, für die die Adressänderung gilt. Zudem müssen die alte und die neue Adresse genannt werden.

Diese Stellen sollten Sie selbst über Ihren Umzug informieren

Indem Sie der Post einen Nachsendeauftrag erteilen und die Option Umzugsmitteilung buchen, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern. Sie bekommen Ihre Post nachgesendet und die Absender werden über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt. In einigen Fällen ist es aber dringend anzuraten, selbst aktiv zu werden. Nachfolgend finden sich einige Beispiele für Stellen, denen Sie Ihre Adressänderung mitteilen sollten:

  • Einwohnermeldeamt
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Finanzamt
  • Schule/Kindergarten
  • Arbeitgeber
  • Arbeitsamt
  • Familienkasse
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Banken

Checkliste: Diese Angaben sind für die Buchung der Umzugsmitteilung erforderlich

Diejenigen, die den Nachsendeservice der Post in Anspruch nehmen und die Umzugsmitteilung als zusätzliche Option nutzen, müssen diese nur auswählen. Mehr ist in diesem Fall nicht zu tun. Wenn es aber nur um den Abschluss einer Umzugsmitteilung bei der Post geht, sind einige Daten erforderlich. Die folgende Checkliste zeigt auf, welche Angaben zu machen sind:

  • Vor- und Nachname des Auftraggebers
  • E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • alte Adresse
  • neue Adresse
  • Vor- und Nachnamen weiterer Personen, für die die Umzugsmitteilung abgeschlossen werden soll

5 Tipps für alle, die eine Umzugsmitteilung schreiben wollen

Es gibt Menschen, die das Verfassen von Briefen jeglicher Art als große Herausforderung empfinden. Selbst eine Umzugsmitteilung kann ihnen daher Kopfzerbrechen bereiten. Wer umgezogen ist, muss seine neue Adresse aber mitteilen. Damit das Schreiben der Umzugsmitteilung gelingt, gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

  • Erstellen Sie eine Liste von allen Stellen, denen Sie eine Umzugsmitteilung zukommen lassen möchten!
  • Beschränken Sie sich auf das Wesentliche!
  • Teilen Sie den konkreten Umzugstermin mit!
  • Orientieren Sie sich an Vorlagen und Musterbriefen!
  • Nutzen Sie die Umzugsmitteilung der Post als zusätzliche Sicherheit und nicht als Ersatz für Eigeninitiative!

Wie schreibt man eine Umzugsmitteilung?

Eine Umzugsmitteilung sollte klar und präzise sein. Sie enthält die neue Adresse sowie das Datum des Umzugs. Es ist üblich, den Absender zu bitten, künftig an die neue Adresse zu schreiben, und ggf. eine Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer anzugeben. Die Mitteilung sollte freundlich und professionell formuliert sein.

Wird beim Nachsendeauftrag dem Absender die neue Adresse automatisch mitgeteilt?

Nein, beim Nachsendeauftrag wird dem Absender nicht automatisch die neue Adresse mitgeteilt. Die Post leitet die Sendungen nur weiter. Um dem Absender die neue Adresse mitzuteilen, muss eine separate Umzugsmitteilung verschickt werden.

Was kostet die Umzugsmitteilung der Post?

Die Umzugsmitteilung der Post kostet in der Regel etwa 4 bis 6 Euro. Sie wird zusätzlich zum Nachsendeauftrag gebucht und stellt sicher, dass die Absender über die neue Adresse informiert werden.

Wer kann einen Nachsendeauftrag mit Umzugsmitteilung erteilen?

Ein Nachsendeauftrag mit Umzugsmitteilung kann von jeder Person erteilt werden, die umzieht und ihre Post an die neue Adresse weitergeleitet haben möchte. Der Auftrag muss vom Umziehenden selbst oder einer autorisierten Person online oder in der Postfiliale eingereicht werden.

Wie kann die Umzugsmitteilung ohne Nachsendeauftrag abgeschlossen werden?

Die Umzugsmitteilung kann auch ohne Nachsendeauftrag durchgeführt werden, indem man die neue Adresse direkt an relevante Personen und Institutionen mitteilt. Dies kann per Post, E-Mail oder über ein Online-Kontaktformular geschehen. Die Post bietet auch eine einzelne Umzugsmitteilung ohne den Nachsendeauftrag an, wenn nur die Adressänderung informiert werden soll.